Nach seiner roten Karte in der 60. Spielminute bei RB Leipzig wurde Wagner vom DFB-Sportgericht wegen rohen Spiels gegen den Gegner zu einer Sperre von zwei Spielen verurteilt. Darüber hinaus muss der Top-Torschütze (10 Treffer) der Kraichgauer eine Geldstrafe von 10.000,00 € leisten. Direkt nach dem Foulspiel hatte sich Wagner bei dem gefoulten Ilsanker entschuldigt und ihm auf die Beine geholfen.
Wagner, der froh darüber war, dass sein Gegenspieler keine Verletzung davongetragen hatte, erklärte direkt nach dem Spiel „die Strafe zu akzeptieren“. Verein und Spieler haben dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig. Der TSG wird der Stürmer bei dem ersten Rückrunden-Heimspiel gegen Mainz und bei dem Auswärtsspiel in Wolfsburg nicht zur Verfügung stehen. Ein Einsatz ist für den gebürtigen Münchner damit erst wieder gegen seinen Ex-Verein Darmstadt 98 möglich.
Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Urteil fällte, sagt dazu: "Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass Wagner sein Fehlverhalten umgehend eingeräumt und sich sowohl bei seinem Gegenspieler als auch beim Schiedsrichter noch auf dem Platz und nach dem Spiel entschuldigt hat."
Hintergrund:
Vereinstechnisch liegt bereits eine bewegte Karriere hinter dem Offensivspieler, der in diesem Jahr seinen 30. Geburtstag feiern wird. Von Bayern München aus führte sein Weg zunächst zum MSV Duisburg (2008), von wo aus die Reise dann zu Werder Bremen (2010) führte. Nach einer Saison in der Bundesliga-Mannschaft folgte eine Leihe zum 1. FC Kaiserslautern (01/2012) und danach der Transfer zu Hertha BSC Berlin (2012). Nach 70 Spielen für die „Alte Dame“ holte ihn Trainer Schuster zu den „Lilien“ (2015) und wurde nach guten Leistungen in Darmstadt zu der aktuellen Saison in den Kraichgau gelockt. Der aktuell bestehende Vertrag hat eine Laufzeit bis 2019.