Der Einspruch von Spieler und Verein brachte Erfolg. Im letzten Heimspiel 2016 gegen die Würzburger Kickers wurde Kister in der 79. Spielminute von Schiedsrichter Alt (Heusweiler/Saarland) mit der roten Karte des Platzes verwiesen. Die Strafe wurde zunächst auf vier Ligaspiele sowie zwei weitere, ein Jahr auf Bewährung festgesetzt - eine Strafe, die Verein und Spieler als zu hoch erachteten.
Das DFB-Bundesgericht änderte nun das Urteil. Im Fall Kister wäre das Vergehen des Spielers als ‚Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall’ eingestuft und daher eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen verhängt worden.
Späth, der die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Nach intensiver Auswertung aller Beweismittel war das Bundesgericht der Überzeugung, dass der Spieler lediglich den Gegenspieler zum Stolpern bringen wollte, um damit den Gegenangriff zu verhindern. Er traf zwar den Gegner letztlich stärker als gewollt, so dass bereits eine Tätlichkeit vorliegt. Allerdings war die konkrete Handlung noch am unteren Rand des für Tätlichkeiten vorgesehenen Strafmaßes."
Sandhausens Geschäftsführer Schork sagte nach feststehen der reduzierten Sperre: „Wir freuen uns über die Reduzierung von Kisters Sperre und sehen unser Bemühen belohnt. In Hinblick auf die bevorstehende schwere Rückrunde haben wir heute einen ersten Erfolg errungen.“
Kister wird den Sandhäusern noch beim Auswärtsspiel in Düsseldorf (27.01.) sowie dem Heimspiel gegen
Aue (04.02.) fehlen. In der Hinrunde hatte er bereits in Hannover aussetzen müssen. Spielberechtigt ist er
dann wieder pünktlich zum Derby gegen den VfB Stuttgart am 12.02. in der baden-württembergischen
Landeshauptstadt.