Immer wieder gibt es Konfliktpotential wenn es darum geht ob Arbeitnehmer im Büro Spiele der EM schauen dürfen oder nicht. Wir bieten ein paar Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Gibt es einen Anspruch darauf im Büro Spiele der EM zu schauen? Nein, gibt es nicht! Wer am Arbeitsplatz EM-Spiele verfolgt, der beeinträchtigt unter umständen seine Arbeitsleistung. Diese Verletzung der Arbeitspflicht kann eine Abmahnung oder gar eine Kündigung nach sich ziehen.
Darf man die EM am Radio verfolgen? Ja, das ist unter umständen erlaubt. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem
Beschluss vom 14.01.1986 entschieden, dass am Arbeitsplatz Radio gehört werden darf. Voraussetzung dafür ist
allerdings, dass man seine Aufgaben zugüg, fehlerfrei und Konzentriert erledigt. Zudem darf das Radio weder Kollegen
noch Kunden stören. Wichtig: Der Arbeitgeber kann das Radiohören am Arbeitsplatz verbieten. Stimmt der Betriebsrat zu,
dass am Arbeitsplatz kein Radio gehört werden darf, so müssen sich die Arbeitnehmer daran halten.
Darf ein Arbeitnehmer die EM via Live-Stream im Internet verfolgen? Hier ist Vorsicht geboten! Nutzt ein Arbeitnehmer das Internet am Arbeitsplatz privat, so kann dies eine Verletzung der Arbeitspflicht darstellen. Verfolgt man also die EM im Live-Straem auf dem PC, Geschäftshandy oder Firmentablet so kann man eine Abmahnung riskieren. Je nach Umfang kann ein Arbeitnehmer sogar eine Kündigung riskieren. Vor allem wenn der Arbeitgeber die private Internet-Nutzung verboten hat, die Arbeitsleistung nicht erbracht wird, erhebliche Datenmengen heruntergeladen werden oder zusätzliche Kosten aufgrund der privaten Internet-Nutzung entstehen, kann der Arbeitnehmer Probleme bekommen. Hat der Arbeitgeber die private Internet-Nutzung erlaubt, so kann ein Live-Stream im Internet dennoch eine Abmahnung oder in schwerwiegenden Fällen sogar eine Kündigung nach sich ziehen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten daher absprechen was während der EM erlaubt ist und was nicht. Prinzipiell gilt jedoch: erlaubt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter das Anschauen/Anhören von Spielen, so muss er dies allen Arbeitnehern erlauben. Nur in Firmen, in denen in verschiedenen Abteilungen verschiedene Arbeitsbedingungen vorherrschen, so können unterschiede gemacht werden. In Arbeitsbereichen, in denen der Kundenkontakt gegeben ist (zum Beispiel: der Empfang in einem Hotel), so kann der Arbeitgeber diesen Bereichen das EM schauen und/oder hören verbieten.